01.01.2009
Seit dem 01.01.2009 ist der Weiterbildungsverbund Ostholstein-Plön offizielle Beratungsstelle zum Erhalt von Prämiengutscheinen und Spargutscheinen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 154 Euro. Unabhängig davon kann mit dem “Weiterbildungssparen” im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erfolgen, um Weiterbildung zu finanzieren. Auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, geht in einem solchen Fall die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren. Damit können aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen finanziert werden.
Sowohl für den Prämiengutschein von max. 154 Euro als auch für den Spargutschein (Weiterbildungssparen) ist eine Beratung nach vorheriger Terminabsprache obligatorisch. Diese Beratung ist kostenfrei!
Weitere Informationen erteilt der WBV. Details finden Sie auch unter www.bildungspraemie.info.


